Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Last updated on 8-2-2023 by Marinka Vangenck

Kurzer Überblick

Ärzte und Laboratorien in Belgien sind verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten den zuständigen Agenturen der Regierung zu melden. Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten unterscheidet sich von Region zu Region geringfügig. Sciensano kann auf Anfrage der zuständigen Agentur diesbezüglich Unterstützung leisten.

Projektbeschreibung

Was sind meldepflichtige Infektionskrankheiten?

Ärzte und Laboratorien in Belgien sind verpflichtet, bestimmte Infektionskrankheiten den zuständigen, nachstehend aufgeführten Agenturen der Regierung zu melden:

Es geht um schwere Infektionskrankheiten wie z. B. Polio, Ausbrüche von multiresistenten Bakterien, aber auch „exotischere“ Krankheiten wie Malaria und Denguefieber.

Es gibt auch sehr viele Infektionskrankheiten ohne Meldepflicht, wie z. B. Erkältungen. Die Listen werden regelmäßig auf ihre Relevanz geprüft und können bei Bedarf aktualisiert werden. In Belgien gibt es zwischen den verschiedenen Regionen geringe Unterschiede in der Liste der meldepflichtigen Krankheiten.

Warum müssen bestimmte Infektionskrankheiten gemeldet werden?

Der Hauptzweck dieser Meldepflicht ist die Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Krankheit. Die Meldung einer Infektionskrankheit ermöglicht es, die Quelle oder Ursache der Infektion zu ermitteln. Durch Quellenuntersuchungen ermittelt die zuständige Agentur, wo und auf welchem Weg sich der Patient die Krankheit zugezogen hat. Außerdem wird untersucht, mit wem der Patient Kontakt hatte und unter welchen Umständen dieser Kontakt stattfand, um zu prüfen, ob es weitere Infektionen geben könnte. Dies wird als Kontaktuntersuchung bezeichnet. Zu diesem Zweck können die zuständigen Agenturen sich an den betreffenden Patienten und/oder seinen behandelnden Arzt wenden. 

Auf der Grundlage der Informationen aus der Quellen- und Kontaktuntersuchung können die zuständigen Agenturen Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Diese Maßnahmen hängen von der Art der Infektionskrankheit und ihrer möglichen Verbreitung ab. Beispiele für mögliche Maßnahmen sind die Impfung von Kontaktpersonen oder die Verschreibung von Medikamenten. 

Auf Verlangen der zuständigen Agentur kann Sciensano in folgenden Bereichen Unterstützung bieten:

  • Erfassung der Meldung der Infektionskrankheit
  • Quellen- und Kontaktuntersuchung
  • Analyse der während dieser Prozesse gesammelten Daten. 

Sciensano kann auf der Grundlage dieser Analysen unter anderem auch den zuständigen Behörden Ratschläge erteilen, um die weitere Ausbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern oder zu begrenzen. 
Neben der Beobachtung von Patienten und der Ausbreitung von Krankheiten werden auch Daten über das Auftreten von Infektionskrankheiten auf nationaler und internationaler Ebene gesammelt, um die epidemiologische Situation bestimmter Infektionskrankheiten weiter zu erfassen und zu überwachen. In Europa geschieht dies durch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO). 

Wie können Infektionskrankheiten gemeldet werden?

Sehen Sie sich die Listen der meldepflichtigen Krankheiten an und erfahren Sie, wie Sie diese für folgende Regionen melden können:

Weitere Informationen über die verschiedenen Krankheiten und die Zahl der gemeldeten Fälle finden Sie für jede Krankheit gesondert auf der Webseite Gesundheitsthemen A-Z.

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